GERMAN - WILDERNESS ACTIVITIES

ENTBINDUNG VON DER HAFTPFLICHT, ERKLÄRUNG DES VERZICHTS AUF JEGLICHE SCHADENSANSPRÜCHE, RISIKOÜBERNAHME UND SCHADLOSHALTUNGSVEREINBARUNG

(nachstehend „Freistellungsvereinbarung“ genannt)

MIT DER UNTERZEICHNUNG DIESER FREISTELLUNGSVEREINBARUNG VERZICHTEN SIE AUF GESETZLICH VERANKERTE RECHTE, DARUNTER DAS RECHT BETRIFFT NACHLÄSSIGKEIT, VERTRAGSBRÜCHE ODER HAFTBARKEIT DES WOHNUNGSINHABERS AUF KLAGE NACH EINEM UNFALL

BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN


DIESE VEREINBARUNG WIRD AUF ALLE ZUKÜNFTIGEN TEILNAHMEN IM OUTDOOR BEREICH ZUTREFFEN


AN:
SNOWWATER HELI SKIING INC., VALHALLA POWDERCATS, SITE SPECIFIC MANAGEMENT LTD., HIGH TERRAIN HELICOPTERS LTD., BACKCOUNTRY ACCESS INC., RED MOUNTAIN RESORTS INC., WHITEWATER SKI RESORT, EAGLE GRAPHITE CORPORATION, BLACKCOMB AVIATION LEASING LIMITED PARTNERSHIP, BLACKCOMB HELICOPTERS LIMITED PARTNERSHIP, BLACKCOMB AVIATION LIMITED PARTNERSHIP, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN IN VERTRETUNG DER  PROVINZ BRITISH COLUMBIA und deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Angestellte, Reiseleiter, Bevollmächtigte, selbstständige Unternehmer, Subunternehmer, Vertreter, Rechtsnachfolger und Gäste (wobei alle obengenannten Personen im folgenden als die „Entlasteten" bezeichnet werden).

ERLÄUTERUNGEN

In dieser Vereinbarung soll der Begriff „Aktivitäten in der freien Natur" auf alle Aktivitäten, Unterkünfte, Transporte, Veranstaltungen und vom Entlasteten zur Verfügung gestellte, arrangierte, organisierte, durchgeführte, gesponserte oder autorisierte Dienstleistungen zutreffen und folgende Aktivitäten beinhalten, aber sich nicht beschränken auf: Skifahren, Snowboarding, Wandern, Schneeschuhwandern und andere Formen von Tourenfortbewegung; Ausleihen und Benutzung von Skis, Snowboards oder anderen Gerätschaften; Vorführungen; Orientierungskurse und Lehrgänge; Beladen, Entladen und Reisen oder Fortbewegung in Hubschraubern, Pistenfahrzeugen, Schneemobilen und Kraftfahrzeugen, sowie alle andere Aktivitäten, Veranstaltungen, Dienstleistungen, die in irgendeiner Form mit den Aktivitäten in der freien Natur zu tun haben oder mit diesen in Zusammenhang stehen.

RISIKOÜBERNAHME

Dieser Absatz gilt zusätzlich zu dem Absatz „RISIKOÜBERNAHME: LAWINEN, ALPINES GEBIET, REISEN IN DER FREIEN NATUR, WETTERBEDINGUNGEN ETC“. Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Abenteuern in der freien Natur Risiken und Gefahren verbunden sind. Im Gelände, in dem die Aktivitäten stattfinden, treten häufig Lawinen auf, die durch Naturkräfte oder von Personen, die sich in dem Gelände befinden, freigetreten werden.  Ich bestätige und akzeptiere, dass die Entlasteten nicht immer voraussagen können, ob das alpine Gelände sicher ist oder ob eine Lawine ausgelöst wird. Das Gelände, in dem die Aktivitäten in der freien Natur stattfinden, ist nicht kontrolliert, nicht gekennzeichnet und nicht inspiziert und birgt viele Risiken und Gefahren zusätzlich zur Lawinengefahr. Diese beinhalten, aber sind nicht beschränkt, auf die folgenden: Wechten, Gletscherspalten, Klippen, Bäume, Baumdämme und Baumstümpfe, Bäche, Steine, Geröll, Totholz, Löcher und Bodensenkungen über oder unter der Schneedecke, Klippen, wechselhafte und schwierige Schneebedingungen, Wege der Pistenfahrzeuge und Gräben, Zäune und andere von Menschenhand geschaffene Strukturen, Schneesenkungen, Aufprall oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Objekten, sich verirren oder von der Gruppe oder dem Reiseleiter getrennt werden, Ansteckende Krankheiten verursacht durch eine Viruserkrankung, Bakterielle Infektionen, Parasiten, oder Pilzbefall welcher durch direkten oder indirekten Kontakt übertragen werden.: Versagen von Ausrüstung; Fahrlässigkeit von anderen Personen einschließlich anderer Gäste und FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS DES ENTLASTETEN. ICH VERSTEHE, DASS FAHRLÄSSIGKEIT EIN UNTERLASSEN SEITENS DER ENTLASTETEN BEINHALTET, INDEM UNZUREICHENDE SCHRITTE ZUR SICHERUNG ODER ZU MEINEM SCHUTZ ODER WARNEN SIE MICH DAVOR RISIKEN, GEFAHREN UND WAGNISSEN UNTERNOMMEN WURDEN. Eine Kommunikation im alpinen Gelände ist schwierig, und falls es zu einem Unfall kommen sollte, kann es vorkommen, dass keine Bergung oder medizinische Hilfe zur Verfügung steht. Die alpinen Wetterbedingungen sind extrem und können sich schnell und ohne Vorwarnung ändern, was die Fortbewegung im Hubschrauber, im Pistenfahrzeug oder im Schneemobil gefährlich macht.   

ICH BIN MIR DER RISIKEN UND GEFAHREN BEWUSST, DIE MIT DEN AKTIVITÄTEN IN DER FREIEN NATUR VERBUNDEN SIND, UND ICH AKZEPTIERE AUS FREIEM WILLEN ALL DIESE RISIKEN UND GEFAHREN; ICH ERKLÄRE EINZIG UND ALLEIN MICH SELBST FÜR EINE MÖGLICHE VERLETZUNG, TOD, EIGENTUMSBESCHÄDIGUNG ODER –VERLUST VERANTWORTLICH, DIE MIT DIESEN RISIKEN VERBUNDEN SIND.

WARNUNG AN SNOWBOARD- UND TELEMARK-SKIFAHRER: ERHÖHTES RISIKO

Im Gegensatz zu alpinen Skibindungen sind die Snowboard- und einige Telemarkstiefelbindungen nicht so konstruiert, und es ist auch nicht beabsichtigt, dass sie sich unter normalen Bedingungen selbstständig öffnen. Das Benutzen von Rückhalte- oder Sicherheitsriemen bei Snowboard- oder Telemarkfahrern ohne Skibremse erhöht das Risiko eine Verschüttung durch eine Lawine nicht zu überleben.

ENTBINDUNG VON DER HAFTPFLICHT, ERKLÄRUNG DES VERZICHTS AUF JEGLICHE SCHADENSANSPRÜCHE UND SCHADLOSHALTUNGSVEREINBARUNG

In Bezug auf die ENTLASTETEN, die mir die Genehmigung zu den Aktivitäten in der freien Natur gewähren, erkläre ich, wie folgt, dass ich:

  1. AUF ALLE UND JEGLICHE SCHADENSANSPRÜCHE VERZICHTE, die ich jetzt oder in der Zukunft gegenüber den ENTLASTETEN habe oder haben könnte. Ich befreie die Entlasteten von jeglicher Haftpflicht für jegliche Schäden, Verluste, Ausgaben oder Verletzungen, einschließlich des Todes, die ich oder einer meiner Verwandten infolge meiner Teilnahme an den Aktivitäten in der freien Natur erleiden könnte UND DIE AUS DEN VERSCHIEDENSTEN GRÜNDEN AUFTRETEN KÖNNEN, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAGSBRUCH, VERSTOSS GEGEN DIE GESETZE ODER DIE AUFSICHTSPFLICHT, EINSCHLIESSLICH DER AUFSICHTSPFLICHT, WIE SIE IM GESETZ ÜBER DIE HAFTPFLICHT VON VERANSTALTERN, R.S.B.C. 1996, C. 337, VERANKERT IST, EINSCHLIESSLICH DES UNVERMÖGENS DER ENTLASTETEN, MICH VOR DEN OBENGENANNTEN ODER WARNEN SIE MICH DAVOR RISIKEN UND GEFAHREN AN FOLGENDEN VERANSTALTUNGEN TEILZUNEHMEN DES SKIFAHRENS IN DER FREIEN NATUR ZU SCHÜTZEN.

  1. DIE ENTLASTETEN FÜR SCHADLOS UND UNANTASTBAR bezüglich der Haftpflicht für Eigentumsbeschädigung oder für Verletzungen einer dritten Person, die durch meine Teilnahme an den Aktivitäten in der freien Natur verursacht werden könnten, ERKLÄRE.

  2. Diese Vereinbarung ist für meine Erben, Angehörige, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Treuhänder und Vertreter im Falle meines Todes oder Unfähigkeit rechtsverbindlich.

  3. Diese Vereinbarung und alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Provinz British Columbia und keiner anderen Gerichtshoheit und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt.

  4. Ein Prozess zwischen den Vertragsparteien darf nur in der Provinz British Columbia angestrengt werden und darf nur innerhalb der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz British Columbia ausgetragen werden.

Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung bedeutet, dass ich mich auf keinerlei mündliche oder schriftliche Auskünfte oder Aussagen der Entlasteten hinsichtlich der Sicherheit von Aktivitäten in der freien Natur berufen werde und nur das, was in der vorliegenden Erklärung aufgezählt wurde, für mich Gültigkeit hat.

ICH BESTÄTIGE, DASS ICH DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABE, BEVOR ICH MEINE UNTERSCHRIFT LEISTE, UND ICH BIN MIR DARÜBER IM KLAREN, DASS ICH HIERMIT AUF BESTIMMTE GESETZLICH VERANKERTE RECHTE UND ANSPRÜCHE VERZICHTE, DIE ICH SELBST ODER MEINE ERBEN, ANGEHÖRIGEN, TESTAMENTSVOLLSTRECKER, VERWALTER, TREUHÄNDER UND VERTRETER GEGEN DIE ENTLASTETEN ERHEBEN KÖNNTEN. ICH WEISS, DASS DIESE VEREINBARUNG FÜR ALLE ZUKÜNFTIGEN BETEILIGUNGEN IM AUSSENBEREICH GILT.

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